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Bevor Sie bestellen: Was Sie als Erstimporteur wissen sollten

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Achten Sie auf die Lieferklausel im Angebot

Steht dort "CIF", "CFR", "CPT" oder "CIP"? Dann bezahlt zwar der Verkäufer den Haupttransport — aber genau hier entsteht später oft das Problem: Der Spediteur am Zielort kann zusätzliche, nicht vereinbarte Gebühren verlangen, bevor er Ihre Ware freigibt.

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Ein günstiger Preis ist nicht automatisch der Endpreis

Viele Erstimporteure vergleichen nur den Warenpreis inkl. Fracht ("CIF Hamburg" oder "CIF Rotterdam" z.B.) — und werden erst bei Ankunft mit weiteren, unerwarteten Kosten konfrontiert.

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Sie haben mehr Rechte, als die meisten Spediteure Ihnen sagen

Nicht jede Rechnung, die Sie bei Ankunft erhalten, müssen Sie ohne Weiteres bezahlen. Mehr dazu weiter unten.

Diese Begriffe könnten auf Ihrer Rechnung stehen

Wenn Ihr Spediteur die Ankunft Ihrer Ware meldet, taucht auf der Rechnung manchmal mehr auf als nur Zoll und Steuer. Hier die häufigsten Positionen — und was normal ist:

Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, reguläre NachlaufkostenNormal und rechtmässig.
Hohe, nicht nachvollziehbare THC (Terminal Handling Charges)Reguläre Terminalgebühren sind normal — aber genau hier werden am häufigsten zusätzliche, nicht vereinbarte Positionen versteckt. Prüfen Sie die Höhe kritisch und verlangen Sie eine Aufschlüsselung.
"China Import Service Fee"Häufig nicht im Kaufvertrag vereinbart. Hinterfragen Sie das.
"Destination Exchange Rate Surcharge"Ebenfalls oft eine nachträglich erfundene Position.
"Delivery Order Fee" (separate Gebühr für die Auslieferungsfreigabe)Nach deutscher Rechtsprechung (Hamburger Gerichte) steht diese dem Spediteur oft gar nicht zu.
"Währungsausgleichszuschlag"Meist ebenfalls nicht vertraglich vereinbart.

Ihre Ware steckt fest — was jetzt?

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Schriftlich auf die Rechtslage nach Incoterms® 2020 Regel B9 hinweisen.

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Den ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag/die Proforma Invoice als Beweis für die tatsächlich vereinbarten Kosten anführen.

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Bei anhaltender Weigerung: Rechtlichen Rat einholen — die Erfolgsaussichten sind oft besser, als Spediteure suggerieren.

Damit Ihnen das beim nächsten Mal nicht mehr passiert

Das Grundproblem: Bei Ihrem ersten Import gab es keine schriftliche, verbindliche Bestätigung der Zielortkosten vor dem Versand. Genau das behebt FairFreight International: Der Exporteur bestätigt digital und SHA-256-verschlüsselt alle Kosten, bevor die Ware verschifft wird. Jede spätere Abweichung ist damit sofort belegbar.

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Häufige Fragen von Erstimporteuren

Ist mein Spediteur unseriös, wenn er zusätzliche Gebühren verlangt?
Nicht zwingend — oft folgt der Spediteur selbst Anweisungen aus der Lieferkette. Das ändert aber nichts daran, dass Sie als Käufer nicht verpflichtet sind, nicht vereinbarte Gebühren zu zahlen.
Kann ich meine Ware verlieren, wenn ich nicht sofort zahle?
In der Regel nicht sofort. Es können allerdings zusätzliche Lagerkosten entstehen, wenn sich die Freigabe verzögert. Ein schriftlicher Hinweis auf die Rechtslage löst das Problem oft schneller als gedacht.
Was ist der Unterschied zwischen normalen Zollkosten und diesen Zusatzgebühren?
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind gesetzlich festgelegt und unabhängig vom Spediteur. Gebühren wie "China Import Service Fee" sind dagegen frei erfundene Positionen einzelner Spediteure — ohne gesetzliche Grundlage.
Wie vermeide ich das beim nächsten Import komplett?
Vereinbaren Sie mit dem Lieferanten entweder eine F-Klausel (z.B. FOB) statt einer C-Klausel, oder lassen Sie sich die Zielortkosten vorab schriftlich und verbindlich bestätigen — z.B. mit einem FairFreight-Zertifikat.