Schluss mit versteckten Gebühren im Import.
FairFreight International schliesst eine Lücke, die es im Welthandel offiziell noch nicht gab: ein fälschungssicheres Werkzeug, um Zielortkosten schon vor dem Versand verbindlich festzuhalten — gestützt auf Incoterms® 2020 Regel B9. Statt Papierkrieg ein kryptographischer Beweis: einmal SHA-256-versiegelt, kann niemand die Kosten nachträglich unbemerkt ändern. Entwickelt für alle, nicht nur Konzerne — Verifizierung für Importeure kostenlos, ein Zertifikat für Exporteure ab CHF 8.
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Die erste Plattform, welche die wahren Zielkosten vor Versand zertifiziert.
FairFreight International ist kein Spediteur und keine Logistikfirma — sondern eine unabhängige Zertifizierungsplattform. Wir transportieren keine Ware. Wir schaffen Beweise.
Das bekannte Muster: Ware angekommen — Rechnung explodiert
Ein Spediteur avisiert die Ankunft Ihrer Ware am Zielort. Dann kommt die Überraschung: Die Auslieferung wird von der Zahlung nicht vereinbarter Gebühren abhängig gemacht. Sie zahlen — oder Sie bekommen Ihre Ware nicht.
Erster Import? So schützen Sie sich als Erstimporteur vor genau diesem Problem →
Was Importeure wirklich sagen
Zehn reale Situationen aus dem Importalltag – und warum Kostentransparenz vor dem Versand den Unterschied macht.
Die CIF-Kostenfalle
Die Frachtrate aus Asien klang unschlagbar günstig. Bei der Ankunft am Zielhafen wurden uns dann vom lokalen Agenten Phantasiegebühren für die Dekonsolidierung berechnet, die vertraglich nie vereinbart waren. Am Ende war der Import doppelt so teuer wie geplant. Reine Abzocke!
Die Fracht-Geiselnahme
Der Spediteur weigert sich, uns die Sendung herauszugeben, bevor wir nicht astronomische, unangekündigte 'Local Charges' bezahlen. Keine Chance auf Verhandlung. Man ist als Importeur komplett ausgeliefert und wird erpresst, weil man die Ware dringend für die Kunden braucht.
Das Ruinieren der Marge
Unsere gesamte kalkulierte Marge für die Ware wurde durch nachträgliche 'Dokumentengebühren' und lokale Umschlagskosten des Agenten komplett aufgefressen. Solange man sich auf mündliche Zusagen verlässt, bleibt jeder LCL-Import ein unkalkulierbares Glücksspiel.
Das böse Erwachen nach „Frei-Haus“-Zusage
Mein Lieferant in Übersee hatte versichert, dass mit den gezahlten Frachtkosten alles erledigt sei. Kaum war das Schiff da, forderte der Abfertigungsagent horrende 'Terminal-Zusatzgebühren'. Eine absolute Kostenfalle für jeden Kleinimporteur, der auf Versprechen vertraut.
Die künstliche Verzögerung
Der Kundenservice reagiert tagelang nicht auf E-Mails zur Frachtfreigabe, während die Uhr für die Lagergebühren im Terminal gnadenlos tickt. Am Ende kriegt man eine saftige Rechnung für eine Verzögerung, die man selbst gar nicht verschuldet hat. Hier wird absichtlich auf Zeit gespielt, um Kasse zu machen.
Willkürliche Schweizer Administrationsgebühren
Die eigentliche Seefracht war preislich absolut in Ordnung. Bei der Bereitstellung in der Schweiz kamen dann plötzlich horrende 'Administrations- und Dossiergebühren' hinzu, die vorher nirgends deklariert waren. Das verzerrt jede Preiskalkulation für KMU komplett.
Die LCL-Splitting-Abzocke
Wir importieren nur kleinere Mengen als Stückgut (LCL). Was uns der Entladeagent hier für das simple Aufteilen der Palette im Lager in Rechnung gestellt hat, grenzt an Wucher. Diese Destination Charges stehen in absolut keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand.
Der Rechnungs-Dschungel
Auf der Abrechnung tauchten plötzlich Abkürzungen und Gebühren auf, von denen noch nie jemand gehört hat. Auf Nachfrage heisst es nur, das sei 'hafenüblich'. Man hat das Gefühl, es werden einfach so lange Gebühren erfunden, bis der Gewinn des Importeurs beim Spediteur landet.
Die Erpressung mit dem Container-Demurrage
Weil wir eine unberechtigte Gebühr nicht sofort zahlen wollten, wurde die Freigabe verzögert. Dadurch fielen sofort horrende Demurrage- und Detention-Kosten für den Container an. Der Spediteur sitzt am längeren Hebel und sitzt den Protest einfach aus, bis man zähneknirschend zahlt.
Das Kommunikations-Blackout
Vor dem Versand baten wir mehrmals um eine Aufstellung der Destination Charges am Empfangshafen. Es kam nie eine konkrete Antwort. Erst als die Ware physisch im Lager stand und wir nicht mehr ausweichen konnten, wurde die Katze aus dem Sack gelassen. Pure Absicht!
Die Lösung für ein globales Fracht-Problem
Im internationalen Handel erleben Importeure immer wieder eine böse Überraschung: Die Ware kommt im Hafen an, doch der lokale Agent fordert plötzlich horrende, nicht abgesprochene Zusatzgebühren (Hidden Destination Charges), bevor er die Fracht freigibt. Das ist oft rechtlich unzulässig, aber schwer zu beweisen.
FairFreight International löst dieses Problem mit zwei rechtssicheren Säulen:
Die rechtliche Basis (Incoterms® 2020 – Regel B9)
Nach den offiziellen Welthandelsregeln ist der Verkäufer (Exporteur) verpflichtet, dem Käufer (Importeur) alle Kosten offenzulegen, die für den Transport anfallen. Die Regel B9 besagt klar, dass der Käufer keine Kosten tragen muss, die nicht vorab vereinbart wurden oder bereits im Frachtpreis enthalten waren.
Der digitale Schutzschild (SHA-256-Zertifikat)
Wir überführen diese Regel in die Praxis. Der Exporteur listet alle vereinbarten Kosten lückenlos auf unserer Plattform auf. Daraus wird ein fälschungssicheres, digital versiegeltes Zertifikat (SHA-256-Verschlüsselung) erstellt. Versucht ein Spediteur am Zielort, die Gebühren nachträglich zu erhöhen, fliegt der Betrug sofort auf. Das Zertifikat ist Ihr unumstösslicher Beweis vor Gericht oder der Schiedsstelle.
Transparenz vor Versand. Schutz bei Ankunft.
Ein einfacher Prozess — verhindert, dass Importeure im Hafen erpresst werden können.
Exporteur deklariert
Alle Hafengebühren inkl. Dekonsolidierung und THC werden vollständig angegeben.
SHA-256 Zertifikat
Kryptographisch signiert. Nachträgliche Änderungen sofort erkennbar.
Importeur prüft
Jede Abweichung zwischen Zertifikat und Spediteur-Rechnung ist dokumentiert.
Widerspruch & Recht
Automatisches Widerspruchsschreiben gestützt auf Incoterms® 2020 Regel B9.
Zertifikat erstellen
Exporteur füllt das Formular aus — Importeur erhält den kryptographischen Fingerabdruck.
Einfach. Fair. Erschwinglich.
Importeure zahlen nie. Exporteure zahlen eine kleine Schutzgebühr.
- Zertifikat empfangen & prüfen
- Prüfnummer-Verifizierung
- Widerspruchsschreiben (Basis)
- SHA-256 signiertes Zertifikat
- PDF-Export (druckbar, zur Beweisführung geeignet)
- Direkt an Importeur senden
- Alle 11 Incoterms® 2020 Regeln
- Zahlung in USD, CNY, CHF
- Unlimitierte Zertifikate
- Exporteur-Dashboard
- Zertifikat-Archiv 5 Jahre
- Prioritäts-Support
- Alles aus Einzelzertifikat
- 🚚 Für Speditionen: Partner-Logo + kostenloser Eintrag im "Leading Freight Forwarders"-Verzeichnis
Der Rechenweg ist einfach: Ein Zertifikat kostet CHF 8.— und kann Sie vor Kosten in vierstelliger Höhe durch unklare Zielortgebühren schützen.
Für zukunftsorientierte Speditionen & Exporteure
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Jetzt Partner werden und FCC-Siegel sichernAlle 11 Handelsklauseln
Die C-Klauseln (rot markiert) sind besonders anfällig für nachträgliche versteckte Gebühren.
Beispiel: Sie kaufen bei einer Firma in China ein Produkt. Die Firma bietet an, den Transport nach Deutschland zu organisieren — zu einem attraktiven Preis. Doch Achtung: Das ist oft nicht der Endpreis. Der tatsächliche Preis der Lieferung wird Ihnen dabei oft nicht genannt — sei es aus Unwissenheit oder aus anderen Gründen.
⚠ Kein Incoterm® warnt Sie davor: Bei den C-Klauseln (CFR, CIF, CPT, CIP) haben Sie keinen Einfluss darauf, wer Ihre Ware am Zielort in Empfang nimmt — oft dubiose Unternehmen. Diese verlangen oft nicht marktübliche Kosten für Entladung und Lagerung, die schnell mehrere hundert bis tausend Franken, Dollar oder Euro erreichen können. Hier schnappt die Falle zu: Zahlen — oder der Zielagent blockiert Ihre Ware.
Entscheidend ist nicht nur, wer die Ware transportiert — sondern wer den Spediteur am Zielort auswählt UND wer das finanzielle Risiko dafür trägt. Bei den C-Klauseln (rot) wählt der Verkäufer den Zielagenten, doch das Risiko liegt bereits beim Käufer. Genau diese Kombination macht sie besonders anfällig für unerwartete Gebühren.
Mehr zu Rule B9: Wie Sie sich vor versteckten Zielortgebühren schützen →
Häufige Fragen von Importeuren
Ist FairFreight ein Spediteur oder eine Reederei?
Nein. FairFreight International ist weder Spediteur noch NVOCC oder Reederei und transportiert keine Waren. Wir sind eine unabhängige Schweizer Zertifizierungsplattform, die SHA-256-signierte Kosten-Zertifikate ausstellt.
Was kann ich tun, wenn mein Spediteur meine Ware erst nach zusätzlicher Zahlung freigibt?
Wurden diese Gebühren nicht im FairFreight-Zertifikat deklariert, gelten sie nach Incoterms® 2020 Regel B9 als nicht vereinbart. Das Zertifikat dient als Beweismittel und Grundlage für ein automatisches Widerspruchsschreiben.
Warum verlangen manche Spediteure erst bei Ankunft zusätzliche, nie angekündigte Gebühren?
Ohne verbindliche Vorab-Deklaration lässt sich das leicht ausnutzen. FairFreight verpflichtet den Exporteur, alle Zielortkosten kryptografisch signiert vor dem Versand offenzulegen — jede spätere Abweichung ist sofort nachweisbar.
Was, wenn während des Streits um die Rechnung zusätzliche Lagergebühren anfallen?
Lagerkosten, die durch Verzögerungen auf Seiten des Spediteurs entstehen, sind nach Incoterms® 2020 B9 nicht automatisch vom Importeur zu tragen, sofern sie nicht im Zertifikat deklariert wurden.
Wie viel kostet ein FairFreight-Zertifikat?
Ein einzelnes Zertifikat kostet CHF 8.—, ein Jahresabo CHF 88.—. Die Prüfung eines Zertifikats ist für Importeure immer kostenlos.
Könnte das Zertifikat mit einem Quantencomputer geknackt werden?
SHA-256 gilt nach heutigem Stand der Kryptographie als praktisch nicht umkehrbar — auch mit Quantencomputern lässt sich der Fingerabdruck nicht in angemessener Zeit auf die Ursprungsdaten zurückführen.
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